„Schwere Sturmböen, Gewitter und Starkregen bis zu 80 l/m2 möglich“. Das ist eine gerade im Sommer schon fast alltägliche Meldung der Wetterdienste. Und viele Hausbesitzer und Hausverwaltungen wissen gar nicht, dass ihr Dach damit vor einer harten Bewährungsprobe steht.

Seit 1. März 2011 hat der Gesetzgeber nach Einführung der überarbeiteten DIN 1055-4 verbindlich eine Windsogsicherung vorgeschrieben. Diese gilt für alle nach diesem Stichtag errichteten oder sanierten Dächer, die mit Dachziegeln oder Dachsteinen gedeckt sind. Die Vorschrift wurde ins Fachregelwerk des deutschen Dachdeckerhandwerks übernommen und gilt damit als „Stand der Technik“.

Die DIN 1055-4 unterteilt Deutschland grundsätzlich in vier verschiedene Windlastzonen. Je nach Region, geophysikalischen Gegebenheiten und Nachbarbebauung wird der Dachdecker bei Neubau und Sanierung die exakten Windsog-Sicherungsmaßnahmen berechnen. Übrigens sind auch Flachdächer und flach geneigte Dächer durchaus von Windsog bedroht und müssen entsprechend gesichert werden.

Vernachlässigt wird oft auch die Regensicherheit von Dächern. Grundsätzlich gilt die Faustregel: Je steiler ein Dach ist, desto schneller wird das Wasser abgeführt. Dies bedeutet aber auch, dass eine kontrollierte Wasserableitung nur möglich ist, wenn Dachrinnen und Fallrohre richtig dimensioniert und fachgerecht montiert sind. Besonders wichtig ist die Wasserabführung bei einem Flachdach, damit hier keine Überflutung droht. Würden sich z. B. bei einer Niederschlagsmenge von 80 l/m2 die Wassermassen auf dem Flachdach stauen, ergäbe das bei einer nur 200 m2 großen Dachfläche eine zusätzliche Belastung auf die Dachkonstruktion von 16 Tonnen – also dem Gewicht von gut einem Dutzend Mittelklasse-Pkw. Daher sind Notentwässerungssysteme verbindlich vorgeschrieben.

Mit Vorsicht sind bei flach geneigten Dächern, zu denen auch die immer beliebteren Pultdächer gehören, die Herstellerangaben zur Mindestdachneigung zu genießen. Auch wenn hier z. T. mit Werten von nur 8o Dachneigung geworben wird: Nach dem Fachregelwerk des Dachdeckerhandwerks beträgt die Regeldachneigung bei Eindeckung mit Dachziegeln und Dachsteinen 22o. Bei jeder Unterschreitung sind zusätzliche Maßnahmen bis hin zu einem wasserdichten Unterdach vorgeschrieben.

Mit diesen Fachregeln wird den immer häufiger auftretenden Wetterextremen Rechnung getragen. Die Klimaerwärmung – ganz gleich, aus welchem Grund – die Bodenversiegelung und die zunehmende Bebauung gehören zu den Hauptursachen von Unwettern bzw. verstärken diese.

Hausbesitzer und Hausverwaltungen, die diesen Stand der Technik nicht erfüllen und/oder eine regelmäßige Dachüberprüfung unterlassen, riskieren selbst bei Windstärken über 8 ihren Versicherungsschutz in der Gebäudeversicherung. Werden nämlich durch unzureichend gesicherte Dachelemente oder eine unterlassene Dachwartung Dritte geschädigt, kann sogar die Haftpflichtversicherung aufgrund mangelnder Verkehrssicherungsmaßnahmen Regress beanspruchen.

Fazit: Bei der fachregelgerechten Dacheindeckung und der Dachwartung sparen zu wollen, kann zu einer teuren Erfahrung werden. Dacharbeiten sind ausschließlich Facharbeiten.

Die Adressen qualifizierter Fachbetriebe gibt es bei der regionalen Dachdecker-Innung und im Internet unter www.hessendach.de

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Der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Hessen vertritt als berufsständische Organisation die Dachdecker-Innungsbetriebe in den 18 angeschlossenen hessischen Dachdecker-Innungen. Sitz des Verbandes ist in Weilburg.

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