• EU verhängt Rekordstrafe von 4,3 Milliarden Euro gegen Google
  • Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) und European DIGITAL SME Alliance begrüßen das Urteil
  • Verbände hoffen auf offenes und wettbewerbsfähiges Android-Ökosystem

Heute hat die Europäische Kommission das lang erwartete Urteil im Google Android Kartellverfahren verkündet, das zu einer Rekordstrafe von 4,3 Milliarden Euro geführt hat. Laut dem Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) wird die Google Entscheidung den Wettbewerb für Apps und Onlinedienste fördern.

„Wir erhoffen uns von der Entscheidung der Europäischen Kommission im Google Android Fall einen Aufbruch der Monopolstellung Googles zugunsten unabhängiger App-Entwickler“, so Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverbands IT-Mittelstand e.V. (BITMi) und der European DIGTAL SME Alliance (DIGITAL SME).

„Google kann ohne konkurrierende App Stores von den Entwicklern einen immer höheren Anteil des Verkaufspreises verlangen. Ein weiterer Vorteil für Google – und ein Nachteil für alle anderen – ist, dass Google exklusiven Zugang zu Daten hat, die bei Nutzung der Apps anfallen, darunter auch Daten und Standort des Nutzers. Das schafft alleine für Google enorme Möglichkeiten, Daten zu sammeln und neue digitale Geschäftsmodelle zu entwickeln. Schließlich kann Google neu entwickelte Apps einfach in das zur Installation erzwungene App-Bundle aufnehmen und somit eine kostenfreie Distribution auf Milliarden Smartphones erreichen“, so Grün weiter.

Die European DIGITAL SME Alliance ist von der Europäischen Kommission anerkannte interessierte dritte Partei im EU-Verfahren gegen Google. DIGITAL SME ist eine unabhängige Organisation, die ausschließlich die Interessen der KMU vertritt und nicht an kommerzielle Parteien gebunden ist, die gegen Google agieren. Die Intervention zielt darauf ab, sicherzustellen, dass kleine und mittelständische App-Entwickler von einem offenen und wettbewerbsfähigen Android-Ökosystem profitieren können.

Hier finden Sie die Pressemitteilung der European DIGITAL SME Alliance:
https://www.digitalsme.eu/eu-antitrust-fine-on-google-android-a-historic-decision-towards-defending-eus-digital-economy/

 

Über den Bundesverband IT-Mittelstand e.V.

Über die European DIGITAL SME Alliance:
Die European DIGITAL SME Alliance a.i.s.b.l. (www.digitalsme.eu) vertritt über 20.000 kleine und mittlere IT-Unternehmen (KMU) europaweit und ist damit das größte Netzwerk von KMU in Europa. Der BITMi ist Mitglied der European DIGITAL SME Alliance.

Über den Bundesverband IT-Mittelstand:
Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (www.bitmi.de) vertritt über 2.000 IT-Unternehmen und ist damit der größte IT-Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.

Weitere Informationen:
Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi), Pascalstraße 6, 52076 Aachen, kontakt@bitmi.de, Tel.: 0241/1 89 05 58, Fax: 0241/1 89 05 55

Hauptstadtbüro:
Haus der Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin, Tel.: 030/226 05 005, Fax: 030/226 05 007

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband IT-Mittelstand e.V.
Pascalstraße 6
52076 Aachen
Telefon: +49 (241) 1890-558
Telefax: +49 (241) 1890-555
http://www.bitmi.de

Ansprechpartner:
Bianca Bockhoff
Telefon: +49 (241) 18905-58
Fax: +49 (241) 18905-55
E-Mail: bianca.bockhoff@BITMi.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel