Fußball-Weltmeisterschaft ohne Public Viewing ist für viele Fans nicht mehr denkbar. Meist unter freiem Himmel, lassen sie sich stundenlang von den Ballkünstlern verzaubern – auch bei 30 Grad Celsius und praller Sonne. Deshalb ist die Wahl des richtigen Sonnenschutzmittels von großer Bedeutung. „Wichtig ist vor allem der Lichtschutzfaktor, der für Kinder besonders hoch sein sollte“, rät Dr. Greta Dau, Lebensmittelchemikerin bei TÜV Rheinland. Der Lichtschutzfaktor ist eine verlässliche, allgemeinverständliche Orientierungshilfe. Kein Qualitätsmerkmal ist dagegen die Bezeichnung „dermatologisch getestet“. Dahinter verbirgt sich lediglich die Tatsache, dass das Produkt auf der menschlichen Haut getestet wurde. „Es ist aber möglich, dass Probanden nach dem dermatologischen Test mit Hautproblemen zu kämpfen hatten. Hier sind Zusätze wie sehr gut oder hautverträglich wichtig“, verdeutlicht Dr. Dau. Die Bezeichnung wasserfest ist ebenfalls irreführend, da solche Mittel nur eine gewisse Resistenz gegen Feuchtigkeit aufweisen. Nach starkem Schwitzen sollte trotz der Bezeichnung nachgecremt werden, um den Schutz aufrechtzuerhalten.

Bei Inhaltsstoffen genau informieren

Bei den Inhaltsstoffen empfiehlt Dr. Dau genau hinzuschauen. Pflegesubstanzen wie Aloe Vera sollten Produkte nicht enthalten, da diese Symptome eines Sonnenbrandes überdecken können. „Auf ältere Restposten sollten Kunden ebenfalls verzichten, da diese Produkte noch potenziell hautschädigende Stoffe enthalten können", so die Expertin. „Aber auch einige zugelassene UV-Filter wie beispielsweise Octocrylene oder Homosalate stehen im Verdacht hormonell wirksam zu sein.“ Wer diese UV-Filter umgehen möchte, sollte zu Sonnencremes auf Titandioxidbasis ohne Nanopartikel greifen, da die Kleinstpartikel gegebenenfalls durch geschädigte Haut dringen können. „Wer die Cremes ohne Nanopartikel anwendet, muss aber mit dem bekannten leichten, weißen Film auf der Haut leben“, erklärt Dr. Dau. „Auf keinen Fall sollte dies aber ein Grund sein, die empfohlene Auftragungsmenge zu verringern, da dies den UV-Schutz reduziert und der angegebene und gewünschte Lichtschutzfaktor dann nicht mehr erreicht wird.“

Beim Kauf des Sonnenschutzmittels sollten Kunden zudem genau auf das Haltbarkeits-datum achten. Ist das abgelaufen, lässt der Schutz der Sonnencreme stark nach. Und: Nachcremen verlängert nicht das unbedenkliche Sonnenbad. Je nach Hauttyp sollte man nach wenigen Minuten bis maximal drei Stunden den Aufenthalt in der Sonne beenden.

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit 145 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Ralf Diekmann
Pressesprecher Produkte
Telefon: +49 (221) 806-1972
Fax: +49 (221) 806-1358
E-Mail: ralf.diekmann@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel