Gemäß §122(3)(b) des Companies Act 71 von 2008 („das Gesetz“), Verordnung 121(2)(b) der Companies Act Regulations von 2011 und Absatz 3.83(b) der JSE Limited Listings Requirements, werden die Aktionäre hiermit darüber informiert, dass Sibanye-Stillwater (https://www.youtube.com/watch?v=4F3Fgg9xMOY&t=4s) eine formelle Mitteilung erhalten hat, dass die Van Eck Associates Corporation von der Bank of New York Mellon („Depositar“) ausgegebene American Depositary Shares erworben hat, von denen jede 4 von Sibanye-Stillwater an den Depositar ausgegebenen Stammaktien entspricht. Die Van Eck Associates Corporation hält nun eine wirtschaftliche Beteiligung von insgesamt 10,03 % aller ausgegebenen Stammaktien der Gesellschaft.

Sibanye-Stillwater hat, wie in §122(3)(a) des Gesetzes gefordert, den erforderlichen Bescheid bei der Übernahmeverordnungskommission eingereicht.

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In Europa:

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ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich „zukunftsgerichteter Aussagen“ gemäß Abschnitt (Section) 27A des U.S. Securities Act von 1933 und den „Safe Harbour“-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Zukunftsgerichtete Aussagen können anhand von Begriffen wie „anpeilen“, „werden“, „würde“, „erwarten“, „können“, „unwahrscheinlich“, „könnte“ und ähnlichen Ausdrücken identifiziert werden, die zukünftige Ereignisse oder Trends prognostizieren oder darauf hinweisen oder die keine Aussagen über historische Tatsachen darstellen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen, einschließlich jener hinsichtlich unserer zukünftigen Geschäftsprognosen; unserer Finanzlage; unserer Schuldensituation und unserer Fähigkeit, den Schuldenstand zu verringern; der Pläne und Ziele des Managements bezüglich zukünftiger Betriebe; der Pläne, Kapital durch die Optimierung von Vereinbarungen oder Pipeline-Finanzierungen aufzubringen; unserer Fähigkeit, unsere Anleihen (Anleihen mit hohem Ertrag und Wandelanleihen) zu bedienen; sowie unserer Fähigkeit, eine dauerhafte Produktion beim Projekt Blitz zu erreichen; sowie der erwarteten Vorteile und Synergien unserer Erwerbe, sind zwangsläufig Schätzungen, die unser leitendes Management nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und beinhalten eine Reihe bekannter und unbekannter Risiken, Ungewissheiten und anderer Faktoren, von denen viele schwer vorhersehbar sind, im Allgemeinen außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen und dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse von Sibanye-Stillwater erheblich von den historischen oder zukünftigen Ergebnissen unterscheiden, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen explizit oder implizit zum Ausdruck gebracht wurden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sollten daher vor dem Hintergrund unterschiedlicher bedeutsamer Faktoren gelesen werden, einschließlich jener, die im integrierten Geschäftsbericht (Annual Integrated Report) und im jährlichen Geschäftsbericht (Annual Financial Report) des Konzerns, die am 2. April 2018 veröffentlicht wurden, sowie im Geschäftsbericht (Annual Report) des Konzerns im Formular (Form) 20-F beschrieben werden, der von Sibanye-Stillwater am 2. April 2018 bei der Securities and Exchange Commission eingereicht wurde (SEC-Nr. 001-35785). Diese vorausschauenden Aussagen sind nur an dem Datum gültig, an dem sie gemacht wurden. Sibanye-Stillwater ist nicht verpflichtet, die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder Änderungen seiner Erwartungen zu aktualisieren außer durch entsprechende Rechtsvorschriften.

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