Vom 24. Mai bis zum 6. Juni 2018 konnten die hessischen Ärztinnen und Ärzte per Briefwahl das "Parlament" der hessischen Ärzteschaft, die Delegiertenversammlung der 16. Wahlperiode (2018 – 2023) der Landesärztekammer Hessen, wählen.

Die Delegiertenversammlung verfügt über 80 Sitze; zur Wahl standen Kandidaten von elf Listen. Heute, am 7. Juni 2018, wurden die Wahlbriefe ausgezählt. Jetzt steht das vorläufige Endergebnis der Kammerwahl fest:

Stärkste Fraktion in der neuen Delegiertenversammlung ist der Marburger Bund mit 3.940 Stimmen. Das entspricht 24 Sitzen in der Delegiertenversammlung.
Mit 3.293 Stimmen folgt die Liste Fachärztinnen und Fachärzte Hessen auf dem zweiten Platz; sie wird mit 20 Sitzen in dem Parlament vertreten sein.
Die Liste Die Hausärzte belegt mit 1.784 Stimmen und elf Sitzen den dritten Platz.

Es folgen auf:
Platz 4: LDÄÄ (Liste demokratischer Ärztinnen Ärzte)  mit 1.394  Stimmen (8 Sitze)
Platz 5: ÄrztINNEN Hessen mit 1.074 Stimmen (6 Sitze)
Platz 6: LISTE ÄLTERER ÄRZTE mit 967 Stimmen (5 Sitze)
Platz 7: Junge Ärztinnen und Ärzte in Hessen mit 472 Stimmen (2 Sitze)
Platz 8: Liste der kleinen Fachgebiete mit 206 Stimmen (1 Sitz)
Platz 9: Hessenmed e.V.  mit 174 Stimmen (1 Sitz)
Platz 10: Öffentlicher Gesundheitsdienst mit 168 Stimmen (1 Sitz)
Platz 11: Ärztinnen und Ärzte pro Alter mit 164 Stimmen (1 Sitz )

Die Listen „Junge Ärztinnen und Ärzte in Hessen“ und „Ärztinnen und Ärzte pro Alter“ hatten sich zum ersten Mal zur Wahl gestellt.

Wahlbeteiligung: Mit 37,22% war die Wahlbeteiligung niedriger als im Jahr 2013; damals hatte sie bei 41,0% gelegen. 2018 haben 13.690 von 36.779 wahlberechtigten Kammermitgliedern ihre Stimme abgegeben, davon waren 13.636 Stimmen gültig und 54  ungültig. Nominal entspricht die Zahl der 2018 abgegebenen Stimme in etwa jener der von 2013 (13.633). Da sich die Zahl der Kammermitglieder jedoch seit der letzten Kammerwahl um 3.529 Ärztinnen und Ärzte erhöht hat, ist die Wahlbeteiligung in diesem Jahr prozentual leicht gesunken.  

Präsidiumswahl: Am 25. August 2018 tritt die neue Delegiertenversammlung erstmals zusammen. In dieser konstituierenden Sitzung werden die Präsidentin/der Präsident, die Vizepräsidentin/der Vizepräsident und die weiteren Mitglieder des Präsidiums der Landesärztekammer Hessen gewählt. Die Legislaturperiode des neuen Ärzteparlaments beträgt fünf Jahre.

Das Wahlergebnis wird offiziell im Staatsanzeiger bekannt gemacht. Das Wahlergebnis wird auch in der Juli-/Augustausgabe des Hessischen Ärzteblattes veröffentlicht werden.

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