Die Regierung will Familien mit kleinen und mittleren Einkommen deutlich entlasten. Das Bundeskabinett beschloss nun einen entsprechenden Entwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Mehr Kindergeld, ein höherer Grundfreibetrag bei der Steuer und ein höherer Kinderfreibetrag sollen ab 2019 Familien mit kleinen und mittleren Einkommen ein deutliches Plus in der Kasse bescheren. Wer davon profitieren wird, sagen ARAG Experten.

Es profitieren nicht nur Geringverdiener

Nein! Eine Familie mit einem Bruttojahresgehalt von 60.000 Euro wird zwar ab 2019 um 9,36 Prozent entlastet, das bedeutet für sie 251 Euro mehr im Jahr. Doch auch höhere Einkommen werden entlastet. Bei einem Familieneinkommen von 120.000 Euro brutto soll die Entlastung 380 Euro im Jahr betragen – das sind 1,8 Prozent Einsparung im Vergleich zu 2018. Wegen der hohen Steuereinnahmen, die ein Resultat der noch gut laufenden Konjunktur und geringen Arbeitslosenzahlen sind, hatte Scholz zusätzliche Entlastungen bei der Einkommensteuer angekündigt.

„Kalte Progression“ soll gemindert werden

Insgesamt soll die "kalte Progression" um 2,2 Milliarden Euro im kommenden Jahr abgebaut werden, diese Summe ist in der Gesamtentlastung von 9,8 Milliarden Euro für 2019 eingerechnet und betrifft nicht nur Familien. 2020 soll diese Entlastungssumme dann 2,1 Milliarden Euro betragen. Das Problem der "kalten Progression" entsteht, wenn Einkommens- und Lohnerhöhungen nur die Inflation, also die Teuerung von Produkten ausgleichen, die Kaufkraft aber kaum steigt. Durch den Tarifverlauf bei der Einkommensteuer zahlt man dann überproportional mehr Steuern – eine Art schleichende Steuererhöhung. Bei den Berechnungen der Entlastungen wird von der Regierung eine Inflationsrate von 1,84 Prozent (2019) und 1,95 Prozent (2020) angenommen.

Mehr Geld für Kinder

Das beschlossene Entlastungspaket enthält auch eine Kindergelderhöhung um zehn Euro pro Monat ab Juli 2019, einen höheren Grundfreibetrag bei der Steuer und zusätzlich einen höheren Kinderfreibetrag. In einer zweiten Stufe soll das Kindergeld um weitere 15 Euro ab Januar 2021 angehoben werden. Allerdings ist ein Teil der geplanten Entlastungen gesetzlich ohnehin geboten. Grundlage ist hier der Existenzminimumbericht, der auch die Höhe der steuerlichen Freibeträge beeinflusst. Der Grundfreibetrag der Steuerzahler soll daher 2019 von 9.000 auf 9.168 Euro und im darauf folgenden Jahr auf 9.408 Euro steigen. Auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen soll laut ARAG Experten leicht steigen. Der Kinderfreibetrag soll von 7.428 auf 7.620 Euro in 2019 und auf 7.812 in 2020 erhöht werden.

Wer soll das bezahlen?

CDU, CSU und SPD hatten spürbare Entlastungen im Koalitionsvertrag vereinbart. Einige der nun beschlossenen Maßnahmen gehen aber noch darüber hinaus. Das machen die derzeit hohen Steuereinnahmen möglich. Bis 2022 können Bund, Länder und Gemeinden mit bis zu 63,3 Milliarden Euro mehr an Einnahmen rechnen, wie die neueste Steuerschätzung im Mai ergeben hatte. Davon sollen nun auch Familien mit Kindern ihren Teil abbekommen.

Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/ehe-und-familie/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.