Nachhilfestunden, der Fußballverein, die Klassenfahrt oder Schulausflüge: Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützt finanziell benachteiligte Kinder und Jugendliche in der Schule, Ausbildung und in der Freizeit. In der Region Hannover wissen immer mehr Familien um die finanziellen Zuschüsse und nutzen diese auch – das geht aus dem BuT-Jahresbericht 2017 hervor, den die Regionsverwaltung am Dienstag (5. Juni) dem Ausschuss für Soziales, Wohnungswesen und Gesundheit vorgestellt hat. Demnach sind nicht nur die jährlichen Ausgaben angestiegen, aktuell von 16,65 Millionen Euro im Jahr 2016 auf 22,44 Millionen Euro in 2017, sondern auch die Inanspruchnahmen aller BuT-Leistungen.

„Das ist eine sehr gute Entwicklung – das BuT mildert Armutsfolgen und schafft bessere Bildungschancen für Kinder und Jugendliche“, so Dr. Andrea Hanke, Dezernentin für Soziale Infrastruktur der Region Hannover. „Die Lernförderung ist dabei eine wichtige Unterstützung. Aber auch der Freizeitaspekt darf nicht zu kurz kommen, denn in der Freizeit geht es ja darum, mit anderen Gleichaltrigen zusammen zu sein und seinem Hobby nachzugehen.“ Ob Sportverein, die Anschaffung neuer Fußballschuhe oder der Musikunterricht – auch das gehört zum Bildungs- und Teilhabepaket. „Hier wünschen wir uns allerdings vom Gesetzgeber eine Änderung für mehr finanzielle Mittel, zehn Euro im Monat reichen oft nicht“, sagt Dr. Andrea Hanke.

Die Region Hannover ist für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in allen 21 regionsangehörigen Städten und Gemeinden zuständig. Der BuT-Jahresbericht 2017 zeigt die Entwicklung der Gesamtausgaben sowie die Inanspruchnahmen der einzelnen BuT-Leistungen in den Kommunen in den Jahren 2016 und 2017. So hat sich die Quote der Inanspruchnahme regionsweit von 46,1 Prozent auf 51,1 Prozent erhöht. Bei den Kindern und Jugendlichen im Alter von sechs bis 15 Jahren stieg die Nutzungsquote für die gesamte Region Hannover von 75,5 Prozent (2016) auf sogar 82 Prozent (2017). Die am häufigsten in Anspruch genommene Leistung dabei ist die Mittagsverpflegung (durchschnittlich 36,2 Prozent), gefolgt von den mehrtägigen Fahrten (25 Prozent), Teilhabeleistungen (22,5 Prozent) und der Lernförderung (21 Prozent).

Im Vergleich der Städte und Gemeinden ist die Quote der Inanspruchnahmen von 2016 auf 2017 in fast allen Kommunen gewachsen. In Burgdorf, Langenhagen, Seelze und Wedemark stieg die Quote sogar um mehr als zehn Prozentpunkte. Während in 2016 nur sieben der 21 Kommunen eine Quote von über 50 Prozent erreichten, sind es ein Jahr später schon 16 Kommunen. Davon liegen fünf Städte und Gemeinden sogar bei über 60 Prozent. „Diese Zahlen zeigen, dass das BuT regionsweit bekannter wird und unsere Maßnahmen, wie das Antragsverfahren zu vereinfachen, immer besser greifen“, so Florian Schmidt, BuT-Teamleiter der Region Hannover, „wir werden uns als Verwaltung weiter dafür engagieren.“

Bis zu sieben verschiedene Leistungen können – abhängig von den persönlichen Voraussetzungen der Anspruchsberechtigten – über BuT bezuschusst oder ganz finanziert werden:

  • Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • Mehrtägige Fahrten von Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung
  • Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
  • Persönlicher Schulbedarf (100-Euro-Pauschale)

Anspruchsberechtigt sind alle Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler und junge Erwachsene bis 25 Jahre, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld), nach dem SGB XII (Sozialhilfe) und dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder Wohngeld und Kinderzuschlag beziehen. Auch Familien mit einem geringen Einkommen können BuT-Leistungen erhalten, ohne eine der vorgenannten Sozialleistungen zu beziehen. Hierfür kann ein Antrag im Jobcenter gestellt werden.

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