„Das Ziel ist mehr Sicherheit für die Kinder an der Hauptstraße“, sagte Landrat Manfred Görig in Nieder-Gemünden. Dort und in Ruppertenrod wurde die von ihm angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h vor den Kindergärten aktiviert. Das bedeutet: Die Schilder stehen jetzt – statt 50 sind innerhalb bestimmter Tageszeiten für eine festgelegte Distanz nur noch 30 erlaubt. Bürgermeister Lothar Bott und sein Amtskollege aus Mücke, Andreas Sommer, begrüßen die Maßnahme der Kreis-Verkehrsbehörde ausdrücklich.

Beide Bürgermeister betonten: „Wenn Kindergärten direkt an Hauptverkehrsstraßen liegen, kann es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommen. Daher schaffen Tempo-30-Schilder echte Klarheit für die Autofahrer.“

Bisher konnten Geschwindigkeitsbeschränkungen dort jedoch nur angeordnet werden, wenn die ansonsten hohen Anforderungen, die die Straßenverkehrsordnung (StVO) als Voraussetzung für eine solche Maßnahme stellt, z.B. erhöhte Unfallzahlen, erfüllt waren, erläuterte Uwe Kraft, Leiter der Kreis-Verkehrsbehörde.

Der Weg für diese Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ist durch eine Gesetzesänderung jetzt einfacher geworden. Dies begrüßt Landrat Manfred Görig sehr und betont gleichzeitig, dass die Sicherheit der Kinder allen am Herzen liegen müsse.

Die beiden Kitas in Nieder-Gemünden und Ruppertenrod liegen beide an Hauptverkehrsstraßen und haben auch jeweils von dort ihren unmittelbaren Zugang. „Die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h liegen somit in beiden Fällen vor“, betont der Landrat in seiner Pressemitteilung.

Landrat Görig führt weiter aus, dass zwar bisher schon durch Gefahrzeichen auf die Kitas hingewiesen worden sei. Die Verkehrsbehörde des Kreises habe aber zwischenzeitlich durch eigene Geschwindigkeitsmessungen festgestellt, dass diese Gefahrzeichen alleine nicht ausreichen.

„Ein Tempo-30-Schild ist unmissverständlich“, so der Landrat. So seien zwar in beiden Bereichen der Kindergärten die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h weitgehend eingehalten worden. Es sei jedoch deutlich geworden, dass allein die Gefahrzeichen nicht zu einer eigentlich gebotenen Verringerung der gefahrenen Geschwindigkeiten geführt hätten. Dies könne mit den nunmehr umgesetzten Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h – die nur für die Dauer der jeweiligen Öffnungszeiten gelten – erreicht werden.

Die Kommunen werden nunmehr auch in die Lage versetzt, durch eigene Geschwindigkeitskontrollen, die Einhaltung von Tempo 30 vor den Kitas zu kontrollieren. Bisher konnten sie dort nur Tempo 50 kontrollieren.

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