Sie sind besonders häufig an Verkehrsunfällen beteiligt und haben ein überproportional hohes Unfallrisiko: junge Fahrer zwischen 18 und 25 Jahren. Gründe dafür sind mangelnde Fahrerfahrung und erhöhte Risikobereitschaft. Um Fahranfänger zu umsichtigerem Verhalten im Straßenverkehr anzuhalten, gilt seit 1986 der Führerschein auf Probe. Was passiert, wenn sie in den ersten zwei Jahren nach Erhalt der Fahrerlaubnis gegen die Verkehrsordnung verstoßen, erklärt TÜV SÜD-Verkehrspsychologe Axel Uhle.

Zu den häufigsten Unfallursachen bei jungen Leuten zählen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Alkohol und Drogen am Steuer sowie die Missachtung von Vorfahrtsregeln. Deshalb gilt für Führerscheinneulinge in den ersten zwei Jahren ein absolutes Alkoholverbot, wenn sie ein Fahrzeug führen. Sollten sie gegen die 0,0 Promille-Grenze oder andere Vorschriften der Verkehrsverordnung verstoßen, müssen sie an einem Aufbauseminar teilnehmen und in Kauf nehmen, dass sich ihre Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert.

„Wir unterscheiden zwischen sogenannten A- und B-Delikten. Die schwerwiegenden A-Delikte umfassen alle Straftaten im Straßenverkehr, wie Alkohol oder Drogen am Steuer, oder gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr“, erklärt Verkehrspsychologe Axel Uhle von TÜV SÜD Pluspunkt. „In diesem Fall müssen die betroffenen Fahranfänger bereits nach einer Auffälligkeit an einem Aufbauseminar teilnehmen.“ Bei den weniger schwerwiegenden B-Delikten, zum Beispiel dem Fahren mit technischen Mängeln oder Missachtung der Anschnallpflicht, wird die Fahrerlaubnisbehörde erst nach dem zweiten Verstoß tätig.

Das Kraftfahrt-Bundesamt informiert die entsprechende Verwaltungsbehörde, die den Verkehrssünder dann zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auffordert. Wer nicht innerhalb der angegebenen Frist eine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, verliert den Führerschein. Das Aufbauseminar, das – nach Auffälligkeiten ohne Alkohol und Drogen – lizensierte Fahrschulen anbieten, besteht aus vier Gruppensitzungen sowie einer Fahrprobe. Ziel ist es, eine risikobewusstere Einstellung im Straßenverkehr sowie ein sicheres und rücksichtsvolles Benehmen zu entwickeln. Der Fahranfänger soll sein Verhalten überdenken und ändern. Hat der Betroffene unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln am Straßenverkehr teilgenommen, muss er ein besonderes Aufbauseminar besuchen. Dies findet nur bei anerkannten Diplom-Psychologen statt und besteht aus einem Vorgespräch, drei Sitzungen und der Anfertigung von Kursaufgaben zwischen den Sitzungen.

Die Probezeit für Führerscheinneulinge hat sich bewährt. Bei der Risikogruppe der jugendlichen Unfallfahrer ist ein deutlicher Rückgang der Auffälligkeits- und Rückfallzahlen im Straßenverkehr erkennbar. Eine Wirksamkeitsstudie zeigt außerdem, dass auch die Aufbauseminare dazu beitragen, dass der Straßenverkehr für alle sicherer wird: Seminarteilnehmer werden um 54 Prozent seltener rückfällig als andere Verkehrssünder.

Weitere Informationen rund ums Thema Aufbauseminar gibt es unter https://www.tuev-sued.de/pluspunkt/fuehrerschein_behalten

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