Ein Freizeitbad-Betreiber muss nicht vor der Rutschgefahr auf feuchtem Boden in der Nähe eines Schwimmbeckens warnen. Das im konkreten Fall angerufene Oberlandesgericht (OLG) wies die Berufungsklage eines weiblichen Badegastes ab. Die Frau war in einem Bad in der Oberpfalz beim Verlassen eines Außenbeckens nach hinten weggerutscht und hatte sich dabei verletzt. Im Nassbereich eines solchen Beckens muss immer damit gerechnet werden, dass es auf feuchtem Boden rutschig ist, so die ARAG Experten (OLG Nürnberg, Az.: 4 U 1176/17).

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.