Der Bayerische Jagdverband lehnt die Übernahme des Wolfes ins Jagdrecht ab. Mit dem Wolf muss das Reh- und Rotwildmanagement neu geregelt werden. Wildschäden in Zusammenhang mit der Anwesenheit des Wolfes dürfen nicht zu Lasten der Jäger gehen.

Der Bayerische Jagdverband (BJV) lehnt – anders als der Deutsche Jagdverband – die Übernahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz strikt ab. Die bayerischen Jäger übernehmen nicht die alleinige Verantwortung für die Regulierung des Wolfes, betont Präsident Prof. Dr. Jürgen Vocke: „Wird im Einzelfall der Abschuss einzelner Tiere notwendig, so ist dies auch ohne die Übernahme ins Jagdrecht möglich. Wie das funktionieren kann, zeigt seit vielen Jahren das erfolgreiche Biber- und Kormoranmanagement in Bayern.“

Auch Biber und Kormoran unterliegen in Bayern nicht dem JagdrechtWird die Entnahme im Einzelfall aus öffentlichem Interesse notwendig, entscheidet das die zuständige Fachbehörde. Sie beauftragt dann die zuständigen Jäger.

Der gesamtgesellschaftliche Konsens ist notwendig

Der BJV fordert, dass das Thema „Wolf und Jagd“ im Rahmen des Managementplans mit allen Betroffenen diskutiert wird. Dabei geht es den bayerischen Jägern vor allem um Lösungen für die folgenden Punkte:

  • Das Mangement von Reh- und Rotwild in Bayern muss neu ausgerichtet werden. Die so genannten Rotwildgebiete und die Gebiete, für die eine Schonzeitaufhebung gilt, müssen völlig neu diskutiert und hinterfragt werden.
  • Mit Wölfen im Revier wird die Bejagung von Reh- und Rotwild wesentlich schwieriger, weil sich die Tiere nicht mehr aus ihrer Deckung wagen. Das wird negative Auswirkungen auf den Pachtwert der Reviere und die Erfüllung der Abschusspläne haben. Ein erheblicher Verbiss ist programmiert.
  • Vom Wolf gerissene Rehe und Hirsche müssen im Abschussplan berücksichtigt werden.
  • Wildschäden, die durch die Anwesenheit des Wolfes entstehen dürfen nicht zu Lasten der Jäger gehen.

„Ohne  einen gesamtgesellschaftlichen Konsens“, so BJV-Präsident Vocke „ist die Jagd auf den Wolf mit den bayerischen Jägern nicht zu machen. Die Entscheidung über die Tötung einzelner Wölfe aus öffentlichem Interesse muss die zuständige Fachbehörde treffen.“

Offen bleibt, ob der Wolf sich in unserer dicht besiedelten, stark durch Verkehrswege zerschnittenen und intensiv durch Freizeitaktivitäten und Landwirtschaft genutzten Kulturlandschaft wohlfühlen wird.

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