Schon bevor der neue Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn sein Amt offiziell angetreten hatte, spalten seine Äußerungen zum Thema Hartz IV die Nation. Während viele seiner Parteifreunde der Äußerung, mit Hartz IV habe „jeder das, was er zum Leben braucht“ zustimmen, macht sich im anderen Lager Entrüstung breit. ARAG Experten wollen keine Partei ergreifen, aber feststellen, wem wie viel Unterstützung vom Staat zusteht.

Hartz IV wurde zum Jahresbeginn erhöht

Für Hartz-IV-Empfänger gibt es seit dem 1. Januar 2018 etwas mehr Geld. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen (Regelbedarfsstufe 1) erhöhte sich beim Jahreswechsel um sieben Euro auf 416 Euro monatlich. Paare bzw. Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2) erhielten sechs Euro mehr und kommen damit nun auf 374 Euro pro Person. Fünf Euro mehr und damit 296 Euro monatlich gibt es für Kinder von sechs bis 13 Jahren (Regelbedarfsstufe 5). Auch Jugendliche von 14 bis 17 Jahren (Regelbedarfsstufe 4) kommen mit 5 Euro mehr jetzt auf 316 pro Monat. Der Regelbedarf auf der niedrigsten Stufe (Kinder bis sechs Jahre) stieg am wenigsten – und zwar um drei Euro auf 240 Euro. Die Regelsätze werden laut Gesetz jährlich anhand von Preisentwicklung und Nettolohnentwicklung überprüft und mittels einer Verordnung angepasst.

Die Zusatzleistungen

Die genannten Regelsätze decken nur den nötigsten Bedarf wie Kleidung, Nahrung, Bildung und Gesundheitspflege ab. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Zahlungen. Nettokaltmiete, Betriebskosten, Heizung und Kaltwasser werden beispielsweise in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erstattet, wenn die Wohnfläche ‚angemessen‘ ist. Das heißt: Eine Person darf zwischen 45 und 50 qm bewohnen, zwei Personen 60 qm, drei Personen 75 qm, vier Personen 90 qm und jede weitere Person zehn bis 15 qm mehr. Der Staat leistet außerdem weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 40 Euro monatlich.

Mehrbedarf

Neben der Regelleistung erhalten bestimmte Personen zusätzliche Leistungen wegen Vorliegen eines sogenannten Mehrbedarfs. ARAG Experten haben diese einmal zusammengestellt:

  • Schwangere ab Beginn der 13. Woche : 17 % der maßgebenden Regelbedarfsstufe
  • Alleinerziehende mit einem Kind unter sieben oder bei zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren: 36 % der maßgebenden Regelbedarfsstufe
  • Alleinerziehende mit mehr als 3 Kindern (pro Kind 12%; max. 60% der maßgebenden Regelbedarfsstufe
  • Schwerbehinderte mit Merkzeichen „G“ / „aG“ (ausserg.) gehbehindert – 17 % der maßgebenden Regelbedarfsstufe
  • erwerbsfähige Behinderte mit Leistungen zur Teilhabe/Eingliederung 35 % der maßgebenden Regelbedarfsstufe
  • krankheitsbedingte Zusatzkosten (zunehmend restriktiv): je nach Krankheit 38,30 bis 78,40 Euro

Doch es gibt für den Mehrbedarf auch enge Grenzen, denn die Summe der Aufschläge darf nicht höher sein als der Regelsatz.

Die Härtefallregelung

Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 festgestellt, dass unabweisbarer laufender Bedarf als sogenannter Härtefall geltend gemacht werden kann, wenn dieser bisher nicht vom Regelsatz gedeckt ist. In Ausnahmefällen werden also auch Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (z. B. Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion) übernommen. Auch Kosten für Putz- oder Haushaltshilfen können im Einzelfall für Rollstuhlfahrer übernommen werden. Vorausgesetzt, diese Tätigkeiten können nicht ohne fremde Hilfe erledigt werden und der Behinderte erhält keine Hilfe von anderen. Unter Umständen werden getrennt lebenden Eltern auch die regelmäßigen Fahrt- oder Übernachtungskosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit den Kindern erstattet. Grundsätzlich nicht übernommen werden zusätzliche Kosten für Bekleidung für Übergrößen, eine Brille, Zahnersatz oder orthopädische Schuhe.

Bildung auch für arme Kinder?

Im Einzelfall werden die Kosten für Nachhilfeunterricht erstattet. Hierfür muss laut ARAG Experten aber ein besonderer Anlass bestehen; also eine langfristige Erkrankung oder ein Todesfall in der Familie vorliegen. Weiterhin muss die Aussicht auf Überwindung des Nachhilfebedarfes innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten, längstens bis zum Schuljahresende bestehen. Schulische Förderkurse und ähnliche Angebote sind jedoch vorrangig zu nutzen.

Wie viel beziehen Hartz-IV-Empfänger wirklich?

Die offizielle Statistik zeigt: Wie viel Hartz-IV-Empfänger tatsächlich bekommen, hängt in besonderem Maße von regionalen Unterschieden ab. Ein Hartz-IV-Haushalt erhielt im vergangenen Jahr durchschnittlich 937 Euro an Leistungen im Monat. Die teuerste Stadt ist mit 1075 Euro Bonn, die mit den geringsten Bezügen das thüringische Hildburghausen, wie die Bundesagentur für Arbeit errechnet hat. Dort wurden der Statistik zufolge lediglich 733 Euro gezahlt. Alleinstehende bekommen im bundesweiten Schnitt 754 Euro im Monat. Am meisten gibt es für Singles in München mit 855 Euro, am wenigsten in Hildburghausen, wo 629 Euro gezahlt werden. Alleinerziehende erhalten im Schnitt 1014 Euro. Die höchsten Leistungen werden hier wiederum in Bonn mit 1.190 Euro gezahlt, die niedrigsten im bayerischen Kulmbach mit 738 Euro.

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