Die Datenschutz-Pakete von janolaw enthalten neben der Datenschutzerklärung für Ihre Firmenwebseite auch weitere Datenverarbeitungs-dokumente wie z.B. das Verfahrensverzeichnis.

Bonitätsüberprüfung beim Zahlungsmittel Kauf auf Rechnung
Kauf auf Rechnung – ein beliebtes Zahlungsmittel bei Käufern, nicht ganz so beliebt bei Verkäufern. In dieser Zahlart spiegelt sich die Kernproblematik von online abgeschlossenen Verträgen: Käufer, Verkäufer, Ware und Geld befinden sich im Zeitpunkt der Vertragsschlusses nicht an einem Ort.
Folge: Eine Vertragspartei muss in Vorleistung gehen. Möchte der Käufer auf Rechnung zahlen, hat der Verkäufer ein Interesse daran, die Solvenz des Kunden über eine automatische Bonitätsüberprüfung zu überprüfen.

Bonitätsüberprüfungen sind nicht verboten
Bonitätsüberprüfungen über Schufa und anderen Auskunfteien sind gesetzlich nicht verboten und dienen dem Schutz der berechtigten Verkäuferinteressen. Diese Überprüfungen stellen aber auch einen erheblichen Eingriff in den gesetzlich geschützten Privatbereich des potentiellen Kunden dar. Immerhin sind sich die Vertragsparteien fremd und man möchte und muss nicht jedem Fremden Auskunft über seine finanziellen Verhältnisse gewähren.

Hinweise fehlen häufig
In der Online-Praxis wissen viele Kunden nicht, dass eine Bonitätsüberprüfung stattfindet, wenn sie Kauf auf Rechnung auswählen. Der Hinweis auf die Bonitätsüberprüfung findet sich häufig nur als ein Hinweis unter vielen in der Datenschutzerklärung oder in den AGB oder gar nicht.

Verboten: automatische Bonitätsüberprüfungen
Wer seine Kunden automatisch und uninformiert bereits nach Eingabe seiner persönlichen Daten im Bestellprozess auf Bonität überprüft und dem Kunden dann bei negativer Bonität den Kauf auf Rechnung nicht anbietet (sondern als Zahlungsmittel z.B. nur noch Vorkasse zur Verfügung stellt), begeht einen datenschutzrechtlichen Verstoß. Der Kunde muss vorher über Art und Umfang der Überprüfung verständlich informiert werden und per Check-Box in diese Überprüfung einwilligen.

Was droht bei Verstößen gegen die DSGVO?
Art. 82 DSGVO bestimmt, dass jeder an einer Verarbeitung personenbezogener Daten beteiligte Verantwortliche für den Schaden haftet, der durch einen Verstoß gegen die DSGVO verursacht wurde. Datenschutzverstöße können von den zuständigen Aufsichtsbehörden mit Geldbußen von bis zu 20.000.000 Euro oder von bis zu 4% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes verfolgt werden. Daneben droht bei fehlerhaften und jedermann online einsehbaren Datenschutzerklärungen auch die Gefahr, von einem Verbraucherschutz- oder Wettbewerbsverband abgemahnt zu werden.

Wie bekomme ich meine Datenschutzerklärung?
Eine Datenschutzerklärung erstellen Sie online in wenigen Minuten mit Hilfe eines Fragenkatalogs. Via Schnittstelle zu den gängisten Content Management Systemem (CMS), wie z.B. WordPress, Joomla oder TYPO3, bauen Sie die Datenschutzerklärung in Ihre Webseite ein und janolaw aktualisiert es automatisch bei Rechtsänderungen.

Über die janolaw AG

Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region zählt seit mehr als 15 Jahren zu den Topanbietern im Bereich Internet-Rechtsdienstleistungen und ist Spezialist für die softwaregestützte interaktive Erstellung von rechtskonformen juristischen Dokumenten.

Mit dem praxiserprobten Dokumenten-Assistenten stellt janolaw seinen Kunden für die Erstellung rechtssicherer Schriftstücke und Verträge ein Tool zu Verfügung, das online wie ein Anwalt durch den Fragenkatalog führt. Juristische Hintergründe müssen bei der Beantwortung nicht bekannt sein.

Auch Nicht Muttersprachler unterstützt janolaw mit der Bereitstellung des Fragenkatalogs in englischer bzw. französischer Sprache. Neben der deutschen Ausfertigung des Dokuments wird auch die englische bzw. französische Version erstellt. Für Rückfragen und zum Nachvollziehen der Angaben steht zusätzlich ein Erstellungsprotokoll zur Verfügung.

Allen Dokumenten gemein ist, dass sie von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt wurden, Gesetzesänderungen oder neue Urteile werden umgehend berücksichtigt. Vorteil: Die Zeit- und Kostenersparnis, denn der Gang zum Anwalt vor Ort entfällt, die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon selbstverständlich unberührt.

Für die Absicherung der eigenen Internetpräsenz ob Marktplatz, Onlineshop oder Webseite bietet janolaw mit dem AGB-Service bzw. Rechtstext-Service mit Update-Service und Abmahnschutz maßgeschneiderte Pakete an. Die Einbindung und automatische Aktualisierung bei veränderter Rechtslage wird durch die Schnittstelle zu mehr als 35 Shopsystemen und zahlreichen Content Management Systemen gewährleistet.

Mehrere 100 Muster-Vorlagen und individuell anpassbare Dokumente wie Arbeits- und Mietverträge, Arbeitszeugnisse, Kaufverträge, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen oder Testamente runden das Portfolio ab.

Zudem helfen erfahrene Rechtsanwälte bei Fragen zum Internetrecht verbindlich am Telefon und kostenlose Ratgeber-Broschüren leisten juristische erste Hilfe zum Download.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

janolaw AG
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Ansprechpartner:
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Rechtsabteilung
E-Mail: vbaldus@janolaw.de
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