Aufgrund einer Änderung der Richtlinien endet die Bewerbungsfrist dieses Jahr bereits am 31. März 2018. Wenn mehr als fünf Bewerbungen eingehen, gibt es einen Vorentscheid, in dem sich vier Finalistinnen für die Wahl der Pfälzischen Weinkönigin qualifizieren. Bewerberinnen müssen am Wahltag im Oktober mindestens 18 Jahre alt sein, Grundkenntnisse über den Pfälzer Wein werden vorausgesetzt.
Die Weinwerbung hat jetzt alle weinbaubetreibenden Gemeinden sowie die Weinbau-Ortsvereine in der Pfalz dazu aufgerufen, geeignete Kandidatinnen für die pfälzische Weinkrone zu benennen. Töchter aus Winzerbetrieben oder aus Familien, die mit dem Weinbau eng verbunden sind, können sich direkt melden bei
Pfalzwein e.V.,
Martin-Luther-Str. 69,
67433 Neustadt
Telefon (06321) 912328
E-Mail: info@pfalz.de.
Informationen über das Amt der Pfälzischen Weinkönigin gibt es im Internet unter www.pfaelzische-weinkoenigin.de.
Pfalzwein e.V.
Martin-Luther-Staße 69
67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon: +49 (6321) 9123-28
Telefax: +49 (6321) 12881
http://www.zum-wohl-die-pfalz.de
Pfalzwein e.V.
Telefon: +49 (6321) 912328
Fax: +49 (6321) 12881
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