Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu Fahrverboten für Diesel PKW sind insbesondere diejenigen Fahrzeugbesitzer besorgt, die ein von VW manipuliertes Dieselfahrzeug erworben haben. Gerade diejenigen Betroffenen, die sich bisher damit zufrieden gegeben haben, das Update aufspielen zu lassen, fragen sich, ob dies die richtige Entscheidung war. Nachdem zwischenzeitlich hunderte Urteile gegen Händler und die Volkswagen AG auf Rückabwicklung der Kaufverträge bzw. auf Schadensersatz ergangen sind, war dies bisher die falsche Entscheidung. Noch ist es jedoch nicht zu spät, weil Ansprüche gegen VW erst Ende 2018 verjähren. Betroffene sollten daher spätestens jetzt dringend handeln.

Auch Betroffene, die bereits das Update haben aufspielen lassen, können Ansprüche geltend machen. So hat das Landgericht Aachen bereits mit Urteil vom 06.12.2016, 10 O 146/16 entschieden, dass einem Geschädigten selbst dann Ansprüche auf Rückabwicklung und Rückzahlung des Kaufpreises zustehen, wenn er das Update aufspielen lies. Auch das Landgericht Stade hat mit Urteil vom 30. Januar 2018, 7 O 255/16 entschieden, dass eine Rückzahlung des Kaufpreises auch dann noch möglich ist, wenn der Geschädigte das Softwareupdate aufspielen ließ. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat außerdem vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, 8 O 2404/16, 8 O 3707/16, 8 O 5990/16, 8 O 6120/16, 8 O 6196/16, 9 O 3631/16, 9 O 7324/16 zahlreiche Urteile gegen die Volkswagen AG erstritten auf Schadensersatz. Dort hält das Gericht ausdrücklich fest, dass es keine Rolle spielt für den Schadensersatzanspruch, ob VW ein Update anbietet oder nicht. Dadurch werde nach Ansicht des Landgerichts der Betrug nicht beseitigt.

Dies zeigt deutlich, dass alle Geschädigten des Abgasskandals, egal ob sie das Update bereits haben aufspielen lassen oder nicht, weiterhin Ansprüche geltend machen können. Die Chancen, Schadensersatz zu erhalten sind sehr gut. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der bundesweit federführend mehr als 5.500 Gerichtsverfahren gegen Händler und VW führt, teilt mit: "Wir haben zwischenzeitlich hunderte Urteile erstritten.

Täglich kommen neue positive Urteile für die Geschädigten hinzu. Immer mehr Gerichte verurteilen Händler und VW. Die Betroffenen sollten spätestens jetzt nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts reagieren und Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen, bevor Ende 2018 die Ansprüche gegen VW endgültig verjähren werden. Dann ist es zu spät." Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 100 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 3.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 5.500 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger).

 

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