Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geht über ihren Fachanwalt für Verwaltungsrecht Malleis erfolgreich gegen Stilllegungsverfügungen von Behörden im VW Abgasskandal vor. Es laufen außerdem Gerichtsverfahren vor Verwaltungsgerichten. Eine Entscheidung ist demnächst zu erwarten.

Im VW Abgasskandal erhalten zahlreiche Geschädigte zwischenzeitlich unliebsame Post durch das KBA und durch die örtlichen Zulassungsstellen. Das KBA droht den Geschädigten, die das Update bisher nicht haben aufspielen lassen damit, die Daten an die örtliche Zulassungsstelle weiterzugeben, damit diese die Zulassung für das Fahrzeug entziehen und die Fahrzeuge stilllegen kann. Üblicherweise gibt das KBA die Daten an die örtliche Zulassungsstelle 18 Monate, nachdem die neue Software zur Verfügung stand, weiter. Zwischenzeitlich haben örtliche Zulassungsstellen angedroht, Fahrzeuge stillzulegen bzw. haben die Stilllegung bereits angeordnet. Dies betrifft derzeit hauptsächlich den VW Amarok, den Seat Exeo, den VW Golf und den Audi A4. Jedoch kommen täglich neue Fahrzeugtypen hinzu.

Bevor eine Stilllegungsverfügung erfolgt, werden die Geschädigten jedoch angehört. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat zwischenzeitlich zahlreiche Stellungnahmen im Rahmen dieser Anhörungen gegenüber Behörden abgegeben und Eilanträge bei verschiedenen Verwaltungsgerichten gestellt. Diese Tätigkeit der Kanzlei ist eher erfolgreich. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt seit langem die Ansicht, dass eine Stilllegungsverfügung rechtswidrig ist, solange der Geschädigte ein Gerichtsverfahren gegen VW oder einen Händler führt. Hintergrund ist derjenige, dass es die Oberlandesgerichte Stuttgart, München, Oldenburg und Bamberg für notwendig erachten, den Zustand des Fahrzeugs vor und nach dem Update begutachten zu lassen. Zwingt eine Behörde einen Geschädigten dazu, das Update ausspielen zu lassen, ist diese Begutachtung unmöglich. Daher darf eine Behörde das Fahrzeug nicht stilllegen, solange noch ein Zivilprozess läuft. Eine Stilllegungsverfügung ist rechtswidrig.

Auf diesen Vortrag der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH über Fachanwalt für Verwaltungsrecht Malleis, haben zwischenzeitlich verschiedene Zulassungsbehörden eingelenkt und mi geteilt, dass sie zunächst auf die Stilllegung verzichten.

So beabsichtigte das Landratsamt Rhein-Erft-Kreis einen Audi A4, der vom Abgasskandal betroffen ist, stillzulegen, wenn nicht binnen 7 Tagen das Update aufgespielt wird. Zuvor konnte sich der Geschädigte jedoch ausdrücklich zu dem Sachverhalt äußern. Über die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH teilte er mit, dass derzeit ein Zivilverfahren laufe und deshalb das Update nicht aufgespielt werden könne. Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises teilte daraufhin mit, dass er deshalb von der Beseitigung des Mangels zunächst absehe und das Fahrzeug nicht stilllegen werde. Der Geschädigte soll mitteilen, wenn das Zivilverfahren abgeschlossen ist.

Der Landkreis Barnim beabsichtigte ebenfalls einen vom Abgasskandal betroffenen Audi A4 stillzulegen und hörte den Geschädigten zunächst an. Auch hier gab die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine Stellungnahme ab. In einem Telefonat teilte der Landkreis mit, dass das Fahrzeug zunächst für ein halbes Jahr nicht stillgelegt werde. Sodann wird wieder in Kontakt mit der Kanzlei getreten und das weitere Vorgehen besprochen. Der Geschädigte kann deshalb auch hier sein Zivilverfahren fortführen.

Der Landkreis Harburg drohte einem Geschädigten die Stilllegung seines VW Amarok an. Auch hier nahm die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Rahmen der Anhörung Stellung zu der Androhung. Die Behörde ließ sich jedoch nicht beeindrucken und legte das Fahrzeug still. Daraufhin reichte die Kanzlei Klage und einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei dem Verwaltungsgericht Lüneburg ein. Daraufhin teilte der Landkreis gegenüber dem Verwaltungsgericht mit, dass keine Ersatzvornahme und keine sofortige Vollziehung durchgeführt wird und damit das Fahrzeug derzeit nicht stillgelegt wird. Das Eilverfahren konnte daher für erledigt erklärt werden und der Landkreis hat sich bereit erklärt, die Kosten dafür zu tragen. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat daraufhin dem Landkreis die Kosten des Verfahrens auferlegt. Der Landkreis Euskirchen hat ebenfalls einen VW Amarok stillgelegt. Dagegen hat der Geschädigte eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Aachen und einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Aachen gestellt. Der Landkreis Euskirchen hob daraufhin seine Ordnungsverfügung auf. Das Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Aachen wurde für erledigt erklärt und der Landkreis übernimmt die Kosten dafür, was das Verwaltungsgericht beschlossen hat. Der Landkreis Zwickau beabsichtigte ebenfalls, einen Audi A4 Avant stillzulegen und übersandte deshalb dem Geschädigten einen Anhörungsbogen mit der Aufforderung, sich zu der Sache zu äußern bzw. das Update ausspielen zu lassen. Im Rahmen dieser Anhörung teilte die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit, dass derzeit ein Zivilverfahren laufe und deshalb eine Nachbesserung nicht hingenommen werden kann. Eine Stilllegungsverfügung sei rechtswidrig. Der Landkreis Zwickau teilte in einem Telefonat mit, dass das Fahrzeug derzeit deshalb nicht stillgelegt werde und die Behörde abwarte.

Der Rhein-Pfalz-Kreis beabsichtigte, einen Seat Exeo stillzulegen. Der Geschädigte wurde angehört. Fachanwalt für Verwaltungsrecht Malleis der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gab daraufhin eine Stellungnahme ab und teilte mit, dass ein Verfahren gegen VW laufe. Daraufhin teilte der Kreis mit, dass derzeit keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden. Die Stadt Solingen beabsichtigte, einen VW Golf stillzulegen. Der Geschädigte wurde diesbezüglich zunächst angehört. Er vereinbarte mit der Behörde jedoch ein Zuwarten mit der Stillegung aufgrund eines laufenden Zivilverfahrens.

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat trotz einer Anhörung und einer Stellungnahme einen VW Amarok eines Geschädigten stillgelegt. Dagegen hatte die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe eingeleitet. Der Verwaltungsakt, mit dem das Fahrzeug stillgelegt wurde, ist rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wird demnächst über diesen Fall entscheiden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Malleis teilt mit: "In den meisten Fällen sind wir erfolgreich gegen die Zulassungsbehörden vorgegangen. Das Verhalten der Zulassungsbehörden auf Stilllegung ist rechtswidrig. Wir werden dagegen mit allen Mitteln vorgehen. Es kann nicht sein, dass der Volkswagen AG Jahre lang Zeit gegeben wird zum nachbessern und nunmehr die Verbraucher den Schaden haben sollen. Eine Nachbesserung darf in einem laufenden Zivilverfahren unter keinen Umständen erfolgen, da dies erhebliche Nachteile für die Verbraucher hätte. Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir auch vor den Verwaltungsgerichten erfolgreich sein werden. Diese Praxis des Staates ist nicht erträglich. Die Verbraucher werden im Stich gelassen." Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 100 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 3.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 5.500 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel