Ob „Karneval“, „Fasching“ oder „Fasnacht“ – am Donnerstag (8. Februar) geht die fünfte Jahreszeit in die heiße Phase. Besonders in Karnevalshochburgen wie Köln, Mainz oder Düsseldorf ist niemand vor der guten Laune sicher. Wird aber Spaß zum Übermut, sind Unfälle oder Verluste vorprogrammiert. Gothaer Experten beantworten die wichtigsten Fragen zum Versicherungsschutz.

Was passiert, wenn ich das Kostüm eines anderen aus Versehen mit Getränken oder einer Zigarette ruiniere?

„Falls man im Gedränge einen anderen versehentlich verletzt oder dessen Kleidung beschädigt, hilft eine Privathaftpflichtversicherung, die in der Regel die Forderungen des Geschädigten begleicht. Diese Versicherung sollte aber sowieso bei jedem Erwachsenen ‚Standard‘ sein“, erklärt Konrad Göbel, Haftpflichtexperte der Gothaer.

Wer zahlt meine Arztkosten wenn ich in einer Kneipe oder auf der Straße ausrutsche oder mich an zerbrochenen Gläsern schneide?

„Dies ist ein Fall für die Krankenversicherung. Der behandelnde Arzt rechnet die Kosten direkt mit der Versicherung ab. Sind die Verletzungen aber so schwer, dass Langzeitfolgen entstehen, kann man mit einer privaten Unfallversicherung auf finanzielle Entschädigungen zählen“, stellt Gothaer Unfallexperte Ralf Mertke klar.

Wie bin ich versichert, wenn ich mir Umzüge ansehe?

Wenn „D’r Zoch kütt“, sind die Jecken durch die Haftpflichtversicherung des Veranstalters geschützt. Ob die in die Menge geworfenen „Kamellen“ einzelne Zuschauer verletzen oder gar Personenschäden durch die Festwägen entstehen – ohne eine Veranstalter-Haftpflicht zur Abdeckung solcher Schäden, darf kein Zug starten. Aber Vorsicht: Andere Gerichtsurteile zählen die Teilnahme an einem Karnevals-Umzug zum „allgemeinen Lebensrisiko“ und weisen Klagen von verletzten Karnevalisten ab.

Versicherungsschutz bei Alkoholkonsum?

Für viele Jecken gehört Alkohol zum Karnevalfeiern dazu. Die meisten Versicherungen decken auch Unfälle oder Schäden ab, die unter Alkoholeinfluss entstehen. Ausschlaggebend ist hier allerdings immer das Maß: Gegen ein, zwei Gläser zum Anstoßen hat niemand etwas einzuwenden. Problematischer kann es bei übermäßigem Alkoholkonsum werden. Im schlimmsten Fall verliert man seinen Versicherungsschutz.

Die Gothaer im Internet

http://www.gothaer.de
http://www.facebook.com/gothaer
http://www.facebook.com/gothaerkarriere
http://www.twitter.com/gothaer
http://www.gothaer2know.de

Über Gothaer Versicherungsbank VVaG

Der Gothaer Konzern ist mit 4,4 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und rund 4,2 Mio. versicherten Mitgliedern eines der größten deutschen Versicherungsunternehmen. Angeboten werden alle Versicherungssparten. Dabei setzt die Gothaer auf qualitativ hochwertige persönliche Beratung der Kunden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gothaer Versicherungsbank VVaG
Arnoldiplatz 1
50969 Köln
Telefon: +49 (221) 308-00
Telefax: +49 (221) 308-103
http://www.gothaer.de

Ansprechpartner:
Florentin Bub
Presse und Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (221) 308-34532
Fax: +49 (221) 308-34530
E-Mail: florentin_bub@gothaer.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.