Nach dem Angriff eines aggressiven Hahns müssen die Besitzer des Tieres einem Bauaufseher rund 37.500 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen. Der Kläger war mit Straßenbauarbeiten in der Nähe des Grundstücks der Beklagten im Landkreis Ebersberg beschäftigt. Er sei von dem Hahn angegriffen worden und beim Ausweichversuch rückwärts über die Straßenkante gestolpert und habe sich dabei einen Wirbel gebrochen. Das Landgericht hatte in erster Instanz die Besitzer des Hahns zwar nur zu 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadensersatz verurteilt, aber zugleich festgestellt, dass sie dem Kläger sämtlichen künftigen materiellen und immateriellen Schaden aus dem Vorfall ersetzen müssten. Nunmehr haben sich die Parteien in zweiter Instanz auf einen höheren Betrag geeinigt, allerdings kann dieser Vergleich derzeit noch widerrufen werden, erklären ARAG Experten.
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