Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27.02.2018 das mit Spannung erwartete Urteil zu Dieselfahrverboten verkündet. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart zurückgewiesen und hält die Verhängung von Dieselfahrverboten in deutschen Städten für zulässig. Aufgrund der Tatsache, dass in vielen Städten die Schadstoffgrenzwerte überschritten werden, ist daher in Kürze damit zu rechnen, dass viele Städte diese Fahrverbote verhängen müssen. Für viele Betroffene Pkw Besitzer ist es eine Katastrophe. Sie fragen sich, wie es nun mit ihrem Fahrzeug weitergeht. Viele Betroffene dürfen voraussichtlich in Zukunft nicht mehr in deutsche Innenstädte fahren. Das Fahrzeug zu verkaufen wird ebenfalls kaum eine Option sein, da die Fahrzeuge nicht oder nur schwer verkäuflich sein werden. Es ist außerdem mit massiven Wertverlusten zu rechnen.

Fragen und Antworten zu den Folgen von Fahrverboten

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal und führt mehr als 5.500 Gerichtsverfahren im Abgasskandal. Es wurden bereits mehrere 100 Gerichtsentscheidungen zu Gunsten der Geschädigten erstritten, mit denen diese ihre Fahrzeuge zurückgegeben oder Schadensersatz verlangen können. Den Betroffenen stehen zahlreiche Optionen offen, sich lukrativ von ihrem Fahrzeug trennen zu können. Es werden nachfolgend die wichtigsten Fragen, die sich Betroffene Dieselbesitzer stellen, beantwortet.

1. Gibt es bereits jetzt Fahrverbote und muss ich das Fahrzeug nun stehen lassen?

Das Bundesverwaltungsgericht hat lediglich entschieden, dass Dieselfahrverbote nach der geltenden Rechtslage zulässig sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch nicht die Kompetenz, selbst diese Fahrverbote zu verhängen. Es hat lediglich den Weg geebnet, dass solche Fahrverbote für Dieselfahrzeuge durch die Kommunen verhängt werden können. Aufgrund der hohen Schadstoffbelastung in den deutschen Städten ist jedoch in Kürze damit zu rechnen, dass die Kommunen die Fahrverbote verhängen werden. Derzeit müssen die Fahrzeuge noch nicht stehen gelassen werden, in Kürze droht jedoch die Aussperrung durch die Fahrverbote.

2. Welche Fahrzeuge sind von den Fahrverboten betroffen?

Dies hängt von den jeweiligen Luftreinhalteplänen der Kommunen ab. Wahrscheinlich ist, dass Fahrzeuge mit der Euro 5 Norm und einer schlechteren Euro Norm aus den Innenstädten ausgesperrt werden. Ob auch Euro 6 Norm Fahrzeuge betroffen sind, ist derzeit noch unklar. Sollte sich die Luft in den Innenstädten nicht wesentlich verbessern, droht jedoch auch diesen Fahrzeugen eine Aussperrung.

3. Hilft eine blaue Plakette weiter?

Wenn überhaupt eine blaue Plakette eingeführt wird, bedeutet dies nur, dass dadurch die Kontrolle durch die Behörden erleichtert wird. Die blaue Plakette selbst verhindert kein Fahrverbot. Es ist außerdem wahrscheinlich, dass lediglich Fahrzeuge mit der Euro 6 Norm eine solche Plakette erhalten. Womöglich gibt es innerhalb der Euro 6 Norm außerdem noch eine Staffelung.

4. Kann ich mein Auto noch verkaufen ohne Wertverlust?

Eher nicht. Grundsätzlich sind vom Fahrverbot betroffene Fahrzeuge noch verkäuflich. Die Frage ist, welcher vernünftige Käufer ein solches Fahrzeug noch erwirbt? Die letzten Monate haben bereits gezeigt, dass es nahezu unmöglich sein wird, solche Fahrzeuge zu verkaufen. Selbst wenn ein Verkauf möglich ist, muss mit massiven Wertverlusten gerechnet werden. Wenn ein Fahrzeug nicht mehr in deutschen Innenstädten bewegt werden darf, ist es quasi wertlos.

5. In welchen Städten drohen Fahrverbote?

Dies ist noch nicht abschließend geklärt. Nachdem jedoch bereits über die Klagen gegen die Verwaltungsgerichtsurteile aus Düsseldorf und Stuttgart vor dem Bundesverwaltungsgericht entschieden wurde, drohen in Stuttgart und in Düsseldorf Fahrverbote. Daneben sind jedoch auch zahlreiche weitere Städte wie z.B. Frankfurt, Darmstadt, Wiesbaden, Gießen, Limburg voraussichtlich betroffen. Überschreitungen der Grenzwerte gab es auch oder sind wahrscheinlich in Offenbach, in Bensheim, in Fulda, in Kassel, in Marburg. Auch in den Städten Köln, Reutlingen, Hamburg, Kiel, Heilbronn, Ludwigsburg, Dortmund, Wiesbaden, Berlin, Freiburg im Breisgau, Oberhausen, Oldenburg, Wuppertal, Hagen, Mainz, Tübingen, Solingen, Aachen, Gelsenkirchen, Leverkusen, Mannheim, Augsburg, Hannover, Ludwigshafen, Osnabrück, Halle, Leonberg, Nürnberg, Essen, Regensburg, München, Düren, Backnang, Marbach, Esslingen, Bochum, Paderborn, Bielefeld, Bonn, Herrenberg, Mühlacker, Ravensburg, Siegen, Hürth, Leinfelden, Echterdingen Pleideslheim, Herne, Mülheim, Neuss, Witten, Heidenheim, Hildesheim, Kuchen, Mönchengladbach, Dinslaken, Hameln, Schwäbisch Gmünd.

All diese und wahrscheinlich weitere Kommunen müssen nunmehr nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Fahrverboten darüber entscheiden, ob sie Fahrverbote vorsehen müssen. Bewohner und Besucher dieser Städte müssen damit rechnen, künftig mit ihrem Fahrzeug nicht mehr in die Stadt fahren zu dürfen.

6. Welche Möglichkeiten haben Betroffene jetzt?

Betroffene stehen nicht rechtlos da. Es bestehen zahlreiche rechtliche Möglichkeiten, sich von dem Fahrzeug zu trennen, ohne einen Wertverlust zu erleiden. Insbesondere Geschädigte des VW Abgasskandal haben sehr gute Aussichten, sich von dem Fahrzeug zu trennen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits hunderte Urteile für Geschädigte erstritten, mit denen das Fahrzeug ohne Wertverlust zurückgegeben werden kann. Auch andere Hersteller von Dieselfahrzeugen stehen im Verdacht, manipuliert zu haben. Dies wird derzeit in den Medien insbesondere für Daimler und BMW diskutiert. Ob dieser Hersteller manipuliert haben, steht noch nicht fest. Hier laufen noch die Ermittlungen. Sowohl Daimler als auch BMW streiten Manipulationen ab. Auch hier haben die Betroffenen die Möglichkeit, sich von dem Fahrzeug zu trennen, indem sie Schadensersatzansprüche gegen Händler und Hersteller der Fahrzeuge geltend machen.

Eine sehr gute Möglichkeit, es sich ohne Wertverlust von dem Fahrzeug trennen zu können, haben auch solche Besitzer von diesen Fahrzeugen, die ihr Fahrzeug über einen Kredit finanziert haben. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH führt bundesweit mehr als 100 Verfahren gegen die Volkswagen Bank. Daneben laufen weitere Klagen wie z.B. gegen die Santander Bank. Nach Prüfung durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und ihre Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht enthalten die Kreditverträge über Autokredite bei den Banken grobe Fehler, die dazu führen, dass der Autokredit auch heute noch widerrufen werden kann. Die Folge ist, dass das Fahrzeug zurückgegeben werden kann. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bundesweit das erste Urteil beim Landgericht Arnsberg zu dieser Thematik erstritten. Auch die Landgerichte Berlin, München und Ellwangen haben bereits entschieden, dass die Autokreditverträge widerrufbar sind, auch wenn die 2-wöchige Frist zum Widerruf bereits abgelaufen ist.
Mehr dazu hier: Widerruf von Darlehen um Fahrverbote zu vermeiden.

7. Ratschlag von Experten

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät Geschädigten, sich anwaltlich beraten zu lassen.Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beschäftigt sich seit Bekanntwerden des Abgasskandals im Jahre 2015 mit der Materie und ist in diesem Bereich hochspezialisiert. Es wurden bereits hunderte Verfahren gewonnen. Betroffene von Fahrverboten sollten jedoch nicht in Panik geraten. Es sollte in Ruhe ausgelotet werden, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Lediglich Betroffene des VW Abgasskandal sollten sich beeilen. Ende 2018 werden die Ansprüche gegenüber der Volkswagen AG endgültig verjähren, so dass nach 2018 keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können.

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 100 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 3.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 5.500 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger).

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.

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