Wie können Schilder von Kindern und Erwachsenen mit und ohne Behinderung gleichermaßen gut verstanden werden? Was muss man bei Flyern, Kochrezepten und Büchern beachten, wenn sie von Menschen mit Lernschwierigkeiten verstanden werden sollen? Darüber informiert der Treffpunkt Leichte Sprache am 5. Februar 2018 von 11 bis 12 Uhr im Kinder- und Kompetenzzentrum (KuK) der Lebenshilfe Main-Taunus anlässlich einer Spendenübergabe durch den Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen.

Aus Mitteln des PS-LOS-SPARENS stellt der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 30.000 Euro zur Verfügung, damit im Treffpunkt Leichte Sprache vielfältige Informationen, barrierefreie Schilder, Bücher und weitere Materialien für Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit Behinderung entwickelt werden können.

Mehr Selbständigkeit durch Leichte Sprache
Die Lebenshilfe Main-Taunus nutzt Leichte Sprache als Hilfsmittel für Menschen, die herkömmliche Texte nicht verstehen können. Für viele Menschen mit Lernschwierigkeiten ist Leichte Sprache der Schlüssel, der ihnen das Lesen und Verstehen von Texten und Gesprächen ermöglicht. Aber auch andere Personen profitieren von Leichter Sprache: Menschen ohne Bildungsabschluss, Menschen mit eingeschränkten Deutschkenntnissen oder Menschen mit Demenzerkrankung.

Inklusion durch Leichte Sprache
Leichte Sprache wirkt inklusiv, da Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam daran arbeiten. Texte, die nach den Regeln der Leichten Sprache geschrieben sind, müssen von Menschen mit Lernschwierigkeiten auf Verständlichkeit gegengelesen und geprüft werden. Erst nach der Prüfung darf der Text das Europäische Prüfsiegel von „Inclusion Europe“ erhalten.
Im Gleichstellungsgetz für Menschen mit Behinderung (BGG überarbeitete Fassung ab 2018 gültig) wird in § 11 beschrieben, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten ein Recht auf Bescheide in Leichter Sprache haben- ähnlich dem Recht gehörloser Menschen auf Gebärdensprache. Leichte Sprache ist zudem ein zentraler Baustein zur Verwirklichung der Rechte, die im „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ festgelegt sind.

Weitere Informationen zu dem Termin am 5. Februar um 11 Uhr
Zu dem Informationsgespräch in der Frankfurter Straße 80 in Hofheim werden erwartet: Karin Schleith (Vorstandsvorsitzende der Lebenshilfe Main-Taunus), Uve Lüders (Geschäftsführer), Heike Behnsch und Jenny Hillebrandt (Vorstandmitglieder mit Ressort Leichte Sprache), Annette Flegel (Leiterin Treffpunkt Leichte Sprache), Maren Klie (Prüferin für Leichte Sprache) sowie Gerhard Grandke (Geschäftsführender Präsident der Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen), Matthias Haupt (Pressesprecher, Abteilungsleiter Information und Kommunikation), Antje Schwarz (Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) sowie Oliver Klink (Vorstandsvorsitzender der Taunus Sparkasse). Neben Informationen zu Leichter Sprache und den geplanten Projekten, werden Herr Grandke und Herr Klink kurze Redebeiträge leisten, anschließend ist ein Rundgang durch das neue Kinder- und Kompetenzzentrum mit Erläuterungen zur Beschilderung geplant.

Informationen zur Herkunft der Spendengelder
Die Spendengelder stammen aus dem Zweckertrag des PS-LOS-SPARENS der hessischen Sparkassen. Ein PS-Los kostet 6 Euro. Von diesen 6 Euro werden 4,80 Euro angespart, mit 1,20 Euro nimmt der PS-Los-Sparer an monatlichen Auslosungen teil. 25 % dieses Spieleinsatzes (0,30 Euro pro Los) sind zweckgebunden. Sie werden ausschließlich für gemeinnützige und wohlfahrtspflegerische Maßnahmen verwendet. Das ist der sogenannte Zweckertrag, aus dem auch die oben genannten Spendengelder stammen. Aus diesem Spendentopf kamen so im vergangenen Jahr hessenweit insgesamt über 7 Mio. Euro zusammen, die an soziale Einrichtungen in Hessen vergeben wurden.

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