Prof. Dr. Thomas Pawlik stellte dem AS die Schwerpunkte seiner zukünftigen Arbeit vor, die auch im Hochschulentwicklungsplan 2020 der HSB festgeschrieben sind. So möchte er im Kern die von seinem Vorgänger begonnenen Aktivitäten fortsetzen und verstetigen. Dazu zählte er das Qualitätsmanagement in Studium und Lehre, das Studienerfolgsmanagement, die Systemakkreditierung*, das Projekt „Offene Hochschule“, die Fortschreibung der Internationalisierung sowie die Digitalisierung.
Rektorin Prof. Dr. Karin Luckey würdigte in einem Statement die Arbeit von Prof. Dr. Uta Bohnebeck und Prof. Dr. Axel Viereck und dankte beiden im Namen der Hochschule Bremen für deren Engagement. Zugleich hob sie hervor, welche Akzente gesetzt wurden: „Im Bereich Forschung, Wissens- und Technologietransfer ist es gelungen, die HSB verstärkt als Impulsgeberin für Innovationen und als Akteur für regionale Stadtentwicklung zu profilieren – unter anderem durch den Aufbau strategischer Kooperationsbeziehungen mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft. Ferner wurden die Forschungscluster der HSB zu Lehr- und Forschungsplattformen weiterentwickelt und so ein besseres Umfeld für den wissenschaftlichen Nachwuchs geschaffen. Und nicht zuletzt haben wir mit dem neu geschaffenen Referat ,Forschungsservice‘ eine Anlaufstelle geschaffen, die auch als Anlaufstelle für Kooperationspartner dient.“
Auch im Bereich Studium und Lehre konnten in den zurückliegenden Jahren wichtige Impulse gesetzt werden: „Zum Beispiel haben wir in den vergangenen Jahren den Schwerpunkt auf den Auf- und Ausbau von systematischen Verfahren zur Qualitätsentwicklung und -sicherung von Studium und Lehre gelegt“, erklärte Karin Luckey. „Parallel dazu haben wir konsequent die HSB zu einer offenen Hochschule weiterentwickelt: Ausgehend vom Student-Life-Cycle wurde für die Studierenden, die ganz unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen, in allen Phasen ihres Studiums ein Rahmen geschaffen, der sie zum bestmöglichen Studienerfolg führt.“
Nach Bremischem Hochschulgesetz bestellt der Rektor bzw. die Rektorin nach Beschlussfassung durch den AS die Konrektoren, deren Anzahl und Amtsperiode er bzw. sie bestimmt (Paragraph 81, Absatz 3; Paragraph 80, Absatz 1).
* Die Systemakkreditierungbietet den Hochschulen die Möglichkeit, ihr System zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre zertifizieren zu lassen.
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