Das Verfahren wird mit einer Musterklägerin geführt, die exemplarisch für die derzeit rund 1470 gleichgelagerte Anlegerklagen steht. Insgesamt machen die Kläger einen Schaden von rund 1,9 Milliarden Euro geltend. Zu den insgesamt neun Kanzleien (Stand 08/2016), die die Rechte der Anleger vor dem OLG Braunschweig durchsetzen, gehören auch die mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf.
Bis Ende Juni 2017:
Die Musterklägerin, die Fondsgesellschaft Deka Investment, legt ihre Stellungnahme zu den Feststellungszielen und einem Erweiterungsantrag vor. Die Feststellungsziele umfassen die Kernfragen der Haftung von Volkswagen. Die Klärung dieser Kernfragen vereinfacht alle weiteren Verfahren und erspart im Idealfall den Gang durch die Instanzen.
Bis Ende September 2017:
Die Beigeladenen, darunter auch die mzs Rechtsanwälte als Klägervertreter, können die Stellungnahmen der Musterklägerin ergänzen.
Gleichzeitig wird die Volkswagen AG ihre Stellungnahme zu den Feststellungszielen und dem Ergänzungsantrag vorlegen. Die Ergänzungen der Beigeladenen sind darin noch nicht enthalten.
Bis Ende November 2017:
Die Fondsgesellschaft Deka Investment als Musterklägerin kann nun mit einer Gegenäußerung auf die Stellungnahme der Volkswagen AG reagieren.
Auch zu den Ergänzungen der Beigeladenen kann sich die Musterklägerin äußern – ebenso wie die Volkswagen AG.
Ende Januar/Anfang Februar 2018:
Ab jetzt trifft man sich nicht mehr nur auf dem Papier: Die mündliche Verhandlung soll beginnen.
Da der Schwurgerichtssaal des Landgerichts Braunschweig nur montags zur Verfügung steht, werden die Verhandlungstermine an jedem Montag ab Verhandlungsbeginn anberaumt.
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